Hausordnung der Lessing-Realschule
Meine Schule ist ein Ort, an dem viele unterschiedliche Menschen zusammenkommen, um zu lernen und zu arbeiten. Daher ist es notwendig, einige Regeln für den Alltag zu vereinbaren, um ein friedliches Miteinander zu ermöglichen.
1. Wir sind eine gewaltfreie Schule!
Jegliche Form von Gewalt wird an unserer Schule abgelehnt. Hierzu gehört das Mitbringen von Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen aber auch die Sprache. Wir sprechen alle deutsch und verwenden keine rassistischen, sexistischen und vulgären Äußerungen oder Beleidigungen. Mögliche Konflikte lösen wir im gemeinsamen Gespräch unter Einhaltung von Regeln.
Verstöße gegen diese Regeln können mit dem sofortigen Ausschluss vom Unterricht geahndet werden. Jeder Verstoß wird zunächst von der Klassenleitung mit Eltern und den betreffenden Schülerinnen und Schüler besprochen und in der Klassenakte vermerkt. Erst dann darf der Lernende wieder am Unterricht teilnehmen. Wiederholtes Fehlverhalten führt zu Teilkonferenzen und kann mit Ordnungsmaßnahmen nach §53Abs.3SchulG bestraft werden. In besonderen Fällen wird zudem eine Anzeige bei der Polizei gestellt.
2. Wir gehen respektvoll miteinander um!
Respekt und Toleranz sind wichtige Ziele unseres Leitbildes an der Lessing-Realschule. Sie sind Grundlage, um sich in der Schule wohlzufühlen und ohne Angst lernen zu können. Zu einem respektvollen Umgang gehören freundliche Begrüßungen und Ansprachen sowie die Einhaltung der Schul- und Gesprächsregeln.
An unserer Schule werden Schülerinnen und Schüler aus über dreißig Nationen und mit unterschiedlichen Glaubensrichtungen unterrichtet. Wir freuen uns über diese Vielfalt und achten die Unterschiede im Umgang miteinander!
Verstöße gegen diese Regeln können mit dem sofortigen Ausschluss vom Unterricht geahndet werden. Jeder Verstoß wird zunächst von der Klassenleitung mit Eltern und den betreffenden Schülerinnen und Schüler besprochen und in der Klassenakte vermerkt! Wiederholtes Fehlverhalten führt zu Anhörungen bei der Schulleitung und kann mit Ordnungsmaßnahmen nach §53Abs.3 SchulG bestraft werden. In besonderen Fällen wird eine Anzeige bei der Polizei gestellt.
3. Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht!
Verspätungen werden im Klassenbuch notiert, so dass die Klassenleitung Kontakt zu den Eltern aufnehmen kann, um diese über regelmäßige Versäumnisse in Kenntnis zu setzen. Bei mehrfacher Verspätung im Minutenbereich wird der versäumte Unterricht an einem Nachmittag nachgeholt. Werden ganze Unterrichtsstunden (z.B. durch Verschlafen) verschuldet versäumt, werden diese Stunden zeitnah an einem Nachmittag nachgeholt. Die Stunde wird an dem Tag auch mit ungenügend bewertet.
4. Das Handy mitsamt seinem Zubehör ist nur in Ausnahmefällen zu benutzen!
Handys gehören zum Alltag. Sie sind aber längst mehr als einfache Telefone. Die Kamera, das Speichern und Austauschen von Bildern, Musik und anderen Daten lassen das Handy immer vielseitiger werden. Dies gilt in Ansätzen auch für die Nutzung der schuleigenen IPads! Die neue mediale Vielfalt bietet viele Chancen, sie birgt aber auch Gefahren. In unserer Schule sehen wir vor allem drei Probleme:
- Störung des Unterrichts und Ablenkung der Schüler, insbesondere durch Klingeln oder Nachrichten im Unterricht,
- Verbreitung gewaltverherrlichender, jugendgefährdender oder krimineller Inhalte
- „Cyberbullying“, also Nutzung des Handys zum Bloßstellen, Mobben von Mitschülern.
Aus diesen Gründen wollen wir das Risiko an unserer Schule einschränken. Deshalb hat die Schulkonferenz, die aus Lehrerinnen und Lehrern, Eltern- und Schülervertretern besteht, am 07.09.2023 beschlossen:
- Das Handy der Schülerinnen und Schüler bleibt während der gesamten Aufenthaltszeit auf dem Schulgelände ausgeschaltet und verborgen, d.h. in der Tasche oder Schultasche.
- Die Benutzung des Handys kann in dringenden Fällen nur mit Erlaubnis der Klassen- oder Fachlehrkräfte erlaubt werden.
- Diese Regelung gilt entsprechend für alle vergleichbaren Aufnahme- und Speichermedien. Kopfhörer in jeglicher Form sind ebenfalls abzulegen. Da in der Schule zeitnah neue Uhren für die Klassenräume und Schulflure angeschafft werden sollen, muss das Handy dafür auch nicht mehr genutzt werden!
Bei deutlichen Verstößen gegen die oben genannten Regeln müssen die betreffenden Schülerinnen oder Schüler das Gerät in einer Kassette einschließen, bevor sie es zwischen 14:15 Uhr und 14:30 Uhr von einem Erziehungsberechtigten wieder abholen lassen. Sollten die Erziehungsberechtigten keine Zeit haben, wird das Handy am Folgetag nach dem Unterricht den Lernenden ausgehändigt.
Bei Nichtbeachtung sowie wiederholten Verstößen werden die Eltern zu einem Gespräch mit der Klassenleitung in die Schule eingeladen. Bei gravierenden Verstößen wird sofort die Schulleitung eingeschaltet und die Eltern zu einem Gespräch eingeladen. Bei Verdacht auf Missbrauch des Handys, Verstöße gegen den Jugendschutz oder andere gesetzliche Bestimmungen wird das Handy entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen kontrolliert, gegebenenfalls der Polizei übergeben.
Zum Einsatz von Handys bei Wandertagen und Klassenfahrten werden Sie durch die Klassenleitung informiert. Bitte unterstützen Sie uns, Ihre Kinder zu einer verantwortungsvollen Nutzung des Handys anzuleiten, zu begleiten und diese auch zu kontrollieren.
5. Wir bleiben während der Pausen auf unserem Schulhof und verhalten uns rücksichtsvoll
Die kurzen Pausen werden dazu benutzt, um die Räume zu wechseln. Toilettengänge werden möglichst in der großen Pause erledigt. In den großen Pausen ist der Aufenthalt im Gebäude nicht gestattet.
Alle Wege im Gebäude benutzen wir vorsichtig und langsam, um Anrempeln oder sogar Verletzungen zu vermeiden.
„Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf die Zeit, in der die Schülerinnen und Schüler am Unterricht oder an sonstigen Schulveranstaltungen teilnehmen“. Hierzu gehören auch die großen Pausen. Die Lessing-Realschule verfügt zudem über einen Schulkiosk sowie einen Wasserspender, so dass sich unsere Schülerinnen und Schüler sowohl mit einem Pausensnack als auch gesunden Getränken kostengünstig versorgen können.
Das Verlassen des Schulhofs ist daher nicht gestattet!
Der Weg zum Sportzentrum Schürenkamp ist für die Klassen 7-10 nur nach vorheriger Rücksprache mit der jeweiligen Sportlehrkraft erlaubt und darf erst nach Klingeln zum Pausenende erfolgen.
Der unbeaufsichtigte Aufenthalt am Sportzentrum ist somit nicht gestattet!
Verstöße gegen diese Regeln werden zunächst mit einer Abschrift der gesamten Schulordnung bestraft, die bis zum Folgetag mit Unterschrift der Eltern der Lehrkraft unaufgefordert vorgelegt werden muss. Bei Nichtbeachtung sowie wiederholten Verstößen werden die Eltern zu einem Gespräch mit der Klassenleitung in die Schule eingeladen.
6. Wir halten unsere Schule sauber!
Die Lessing-Realschule hat innerhalb kurzer Zeit neue Sportstätten und einen Neubau auf dem hinteren Schulhof erhalten. Die Klassenräume im Altbau wurden ebenfalls mit neuen Tafeln sowie entsprechendem Zubehör ausgestattet. Wir sind stolz auf diese neuen, farbenfrohen Räume und Möglichkeiten, die unseren Schülerinnen und Schüler das Lernen ermöglichen sollen. Umso wichtiger ist der verantwortungsvolle Umgang, um diese motivierende Lernumgebung zu erhalten!
Daher ist jegliches Verhalten von Schülerinnen und Schülern gegen das Eigentum der Schule zu bestrafen. Hierzu gehört auch das Vermüllen von Räumen und Fluren! Auf dem Schulgelände sowie in den Klassenräumen stehen ausreichend Abfallbehälter zur Verfügung. Kaugummis und Kritzeleien an Wänden und Möbeln werden durch pädagogische und Ordnungsmaßnahmen bestraft, die Reinigung kostenpflichtig den Familien der verursachenden Kinder in Rechnung gestellt! Lehrertische und Whiteboards werden nur von den Lehrkräften benutzt
Ein entsprechendes Fehlverhalten hat die Abschrift der gesamten Schulordnung zur Folge. Diese muss mit Unterschrift der Eltern der Klassenleitung unaufgefordert vorgelegt werden. Bei Nichtbeachtung sowie wiederholten Verstößen werden die Eltern zu einem Gespräch mit der Klassenleitung in die Schule eingeladen.
7. Wir tragen angemessene Schulkleidung!
Die Schule dient der Vorbereitung auf das spätere Berufsleben. Neben unterrichtlichen Inhalten wollen wir auch Werte und Verhaltensregeln vermitteln, die den Kindern den Einstieg in die Berufswelt erleichtern sollen. Wir möchten daher in dieser Schulregel um eine angemessene Schulkleidung bitten, die sich deutlich von einer Freizeitkleidung (Sportkleidung oder sehr aufreizende Kleidung nicht bauchfrei) unterscheidet. Auch in warmen Sommermonaten soll eine angemessene Kleidung getragen werden. Ebenfalls möchten wir weiterhin hinweisen, dass jegliche Art von Militärkleidung im Schulleben unerwünscht ist.
Im Unterricht tragen wir natürlich keine Kappen oder Mützen. Bauch- oder Handtaschen werden abgelegt.
Bei unangemessener Kleidung behalten wir uns vor, die entsprechenden Schülerinnen und Schüler anzusprechen, die Eltern zu informieren und die Kinder für einen Kleidungswechsel nach Hause zu entlassen.
8. Wir fahren mit Fahrrädern oder Rollern nicht auf dem Schulhof
Um während des Schulbetriebes, in der Regel von 7:30 Uhr bis 16 Uhr, Unfälle zu vermeiden, dürfen Fahrräder und E-Scooter oder E-Roller auf dem Schulhof nicht gefahren werden. Kommt ihr damit zur Schule, steigt ihr vor dem Schultor ab und schiebt euren Roller oder euer Fahrrad.
9. Schulfremde dürfen den Schulhof nicht betreten
Schulfremde dürfen während der gesamten Schulzeit, von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, den Schulhof und das Schulgebäude ohne Anmeldung nicht betreten. Zur Anmeldung gehen alle schulfremden Personen an das Fenster des Sekretariates und Betreten das Schulgebäude erst nach Aufforderung.
Dies gilt auch für Eltern, Verwandte, Freunde und Bekannte von Lernenden unserer Schule. Wenn ihr abgeholt werdet oder euch mit jemandem verabredet habt, vereinbart einen Treffpunkt außerhalb des Schulgeländes.
Stand: 07.09.2023